Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule Trier-Saarburg

 

1. Geltungsbereich, Leistungsumfang, Schriftform

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Kreisvolkshochschule Trier-Saarburg und ihren Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Der Umfang der Leistungen der Kreisvolkshochschule ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung der halbjährlich bzw. jährlich erscheinenden Programme bzw. der sonstigen Ankündigungen von Veranstaltungen. Darüberhinausgehende ergänzende mündliche Absprachen sind unwirksam. Die Lehrkräfte sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule. Insoweit tritt die Kreisvolkshochschule nur als Vermittler auf. Kurse können sowohl in Präsenzform als auch in Online-Formaten durchgeführt werden. Online-Unterricht ist dem Präsenzunterricht gleichgesetzt. Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich. Aus sachlichen Gründen sind Änderungen möglich. Bei Terminänderungen, -ausfall usw. werden die Teilnehmenden umgehend benachrichtigt.
 

2. Zustandekommen des Vertrages

Unsere Bildungsangebote richten sich an alle Menschen im Landkreis Trier-Saarburg und Umgebung verschiedener Generationen, unabhängig von Geschlecht, Konfession, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Behinderung oder sexueller Identität.
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung, der Zahlung des Veranstaltungsentgeltes und der Annahme durch die Kreisvolkshochschule zustande.
 

3. Anmeldungen

Anmeldungen sind direkt bei der jeweiligen Außenstelle, bei der eine Veranstaltung besucht werden soll, einzureichen. Für die überörtlichen Veranstaltungen sind Anmeldungen an die KVHS-Geschäftsstelle in Trier (Kreisverwaltung) zu richten. Die Anmeldung kann schriftlich, persönlich, telefonisch oder online auf unserer Internetadresse www.kvhs.trier-saarburg.de erfolgen und ist verbindlich. Die Anmeldung muss vor Beginn, spätestens jedoch bei der ersten Stunde der Teilnahme, vorliegen. Die Anmeldung ist nur in Verbindung mit einer Bankeinzugsermächtigung oder Barzahlung (nach Absprache) möglich. 


4. Bezahlung der Teilnehmendenentgelte

Das Teilnehmendenentgelt wird mit der Anmeldung fällig. Es gilt das durch die Kreisvolkshochschule Trier- Saarburg festgesetzte Entgelt unabhängig davon, wie oft der Kurs tatsächlich besucht wird. Zur Zahlung verpflichtet sind die angemeldeten Teilnehmenden, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten. Das Teilnehmendenentgelt ist durch Erteilung einer Einzugsermächtigung vor dem Kursbeginn zu entrichten. Bei einer Online-Anmeldung ist die Einwilligung zum Lastschrifteinzug erforderlich. Bankgebühren bei Nichteinlösung von Lastschriften gehen zu Lasten des Teilnehmenden. Bei Vortragsveranstaltungen ist ggf. das Teilnehmendenentgelt vor Ort in bar zu entrichten.
 

5. Sonstige Entgelte/Aufwendungen

5.1 Materialkosten

Sind in den Teilnehmendenentgelten keine Materialkosten enthalten, so veranlasst die Lehrkraft die Beschaffung des für den jeweiligen Kurs erforderlichen Verbrauchsmaterials in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Das Materialgeld wird im Kurs von der Lehrkraft vereinnahmt. Etwaige Reklamationen bezüglich des Materials sind an die Lehrkraft zu richten.

5.2.Lehrbücher

Die Kosten für evtl. Lehrbücher sind im Teilnehmendenentgelt nicht enthalten. Lehrbücher sind entweder selbständig und auf eigene Rechnung zu beschaffen, oder werden von dem Dozierenden organisiert.
 

6. Rücktritt

1.) Rücktritt durch die Kreisvolkshochschule

Die Kreisvolkshochschule behält sich die Verlegung und die Absage von Kursen vor. Sie kann in den folgenden Fällen von dem Vertrag zurücktreten:
a) Wenn die erforderliche Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird. Abweichend hiervon kann sie auf eine Absage verzichten, wenn zwischen den Beteiligten eine Entgeltaufzahlung und/oder eine Unterrichtsverkürzung vereinbart wird,
b) wenn die verpflichtete Lehrkraft aus Gründen, die die Kreisvolkshochschule nicht zu vertreten hat, ausfällt,
c) wenn die zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen räumlichen oder technischen Kapazitäten wider Erwarten nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Für Veranstaltungen, die nicht zustande kommen, werden die bereits entrichteten Teilnehmendenentgelte zurückgezahlt.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Rückzahlung erfolgt unbar.

2.) Rücktritt durch die Teilnehmenden

Die Kreisvolkshochschule behält sich vor, einen anderen Dozierenden als im Programmheft angegeben einzusetzen. Ein Dozierendenwechsel berechtigt nicht zum Rücktritt.
Ein Rücktritt von Kursen und Einzelveranstaltungen durch die Teilnehmenden ist kostenfrei grundsätzlich nur bis spätestens 5 Werktage vor deren Beginn möglich. Der Rücktritt ist schriftlich oder persönlich bei der jeweiligen Außenstelle der
Kreisvolkshochschule vorzunehmen. Das Teilnehmendenentgelt wird abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 EUR zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt innerhalb von 4 Werktagen bis zu Kursbeginn, werden 25 % des Teilnehmendenentgeltes, jedoch mindestens 10 EUR erhoben. Erfolgt der Rücktritt später oder wird der Kurs vorzeitig abgebrochen, kann kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmendenentgeltes geltend gemacht werden. Bei längerer Krankheit und bei Ausfällen, die der Teilnehmende nicht zu vertreten hat, wird kein Entgelt erhoben, bzw. anteilig reduziert.


 
7. Haftung


Die Kreisvolkshochschule behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programm vor.
Die Haftung wird auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Ausfall einer Veranstaltung oder einer terminlichen/örtlichen Verlegung beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Teilnehmendenentgeltes. Die Kreisvolkshochschule mit ihren örtlichen Außenstellen übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl oder Sachschäden in den Veranstaltungsräumen. Bei EDV-Kursen wird für Hard- und Software-Fehler ebenfalls keine Haftung übernommen. Etwaige Schäden sind unverzüglich der VHS-Außenstellenleitung zu melden.

 


8. Datenschutz


Die Teilnehmenden an den VHS-Veranstaltungen erklären sich insoweit mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden, als dies für interne Verwaltungszwecke erforderlich ist. Auf die gesonderte Datenschutzerklärung wird verwiesen.
 


9. Hausordnung


Die Kreisvolkshochschule ist mit ihren Lehrkräften und Teilnehmenden in den jeweiligen Gebäuden Gast. Die Räume und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Auf Sauberkeit
im Schulgebäude, insbesondere in den überlassenen Räumen ist zu achten. Das Rauchen während der Veranstaltungen und in den Unterrichtsräumen und in den Schulgebäuden ist nicht gestattet. Nach Beendigung der Veranstaltung ist darauf zu achten, dass die benutzten Räume in ordnungsgemäßem Zustand verlassen werden. Die jeweils geltenden Hausordnungen der Gebäude, in denen die Veranstaltungen durchgeführt werden, sind zu beachten.

 


10. Sonstige Hinweise


Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Satzung der Kreisvolkschule des Kreises Trier-Saarburg sowie die Regelungen über Teilnehmendenentgelte, Honorare und Aufwandsentschädigungen in der jeweils gültigen Fassung.

 
Trier, den 01.08.2023
 
Stefan Metzdorf
Landrat