Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreisvolkshochschule Trier-Saarburg
1. Geltungsbereich, Leistungsumfang, Schriftform
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Kreisvolkshochschule Trier-Saarburg und ihren Teilnehmern und Teilnehmerinnen. Der Umfang der Leistungen der Kreisvolkshochschule ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung der halbjährlich bzw. jährlich erscheinenden Programme bzw. der sonstigen Ankündigungen von Veranstaltungen. Darüber hinausgehende ergänzende mündliche Absprachen sind unwirksam. Die Lehrkräfte sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule. Insoweit tritt die Kreisvolkshochschule nur als Vermittler auf.
2. Zustandekommen des Vertrages
Die VHS-Veranstaltungen stehen jedermann offen. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung, der Zahlung des Veranstaltungsentgeltes und der Annahme durch die Kreisvolkshochschule zustande.
3. Anmeldungen
Anmeldungen sind direkt bei der jeweiligen Außenstelle, bei der eine Veranstaltung besucht werden soll, einzureichen. Für die überörtlichen Veranstaltungen sind Anmeldungen an die KVHS-Geschäftsstelle in Trier (Kreisverwaltung) zu richten. Die Anmeldung kann schriftlich, persönlich, telefonisch oder soweit vorhanden, durch Anmeldeformular im Internet erfolgen und ist verbindlich. Die Anmeldung muss vor Beginn, spätestens jedoch bei der ersten Stunde der Teilnahme, vorliegen.
4. Bezahlung der Teilnehmerentgelte
Das Teilnehmerentgelt wird mit der Anmeldung fällig. Es gilt das durch die Kreisvolkshochschule Trier- Saarburg festgesetzte Entgelt unabhängig davon, wie oft der Kurs tatsächlich besucht wird. Zur Zahlung verpflichtet sind die angemeldeten Teilnehmer/-innen, bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten. Das Teilnehmerentgelt ist durch Erteilung einer Einzugsermächtigung vor dem Kursbeginn zu entrichten. Bei einer Online-Anmeldung ist die Einwilligung zum Lastschrifteinzug erforderlich. Bankgebühren bei Nichteinlösung von Lastschriften gehen zu Lasten des Teilnehmers/ der Teilnehmerin. Bei Vortragsveranstaltungen ist ggf. das Teilnehmerentgelt vor Ort in bar zu entrichten.
5. Sonstige Entgelte/Aufwendungen
5.1 Materialkosten
Sind in den Teilnehmerentgelten keine Materialkosten enthalten, so veranlasst die Lehrkraft die Beschaffung des für den jeweiligen Kurs erforderlichen Verbrauchsmaterials in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Das Materialgeld wird im Kurs von der Lehrkraft vereinnahmt. Etwaige Reklamationen bezüglich des Materials sind an die Lehrkraft zu richten.
5.2.Lehrbücher
Die Kosten für evtl. Lehrbücher sind im Teilnehmerentgelt nicht enthalten. Lehrbücher sind selbständig und auf eigene Rechnung zu beschaffen.
6. Rücktritt
a) Rücktritt durch die Kreisvolkshochschule
Die Kreisvolkshochschule behält sich die Verlegung und die Absage von Kursen vor. Sie kann in den folgenden Fällen von dem Vertrag zurücktreten:
a) wenn die erforderliche Mindestzahl von Teilnehmern/-innen nicht erreicht wird. Abweichend hiervon kann sie auf eine Absage verzichten, wenn zwischen den Beteiligten eine Entgeltaufzahlung und/oder eine Unterrichtsverkürzung vereinbart wird,
b) wenn die verpflichtete Lehrkraft aus Gründen, die die Kreisvolkshochschule nicht zu vertreten hat, ausfällt,
c) wenn die zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen räumlichen oder technischen Kapazitäten wider Erwarten nicht zur Verfügung gestellt werden können.
Für Veranstaltungen, die nicht zustande kommen, werden die bereits entrichteten Teilnehmerentgelte zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Rückzahlung erfolgt unbar.
b) Rücktritt durch die Teilnehmer/-innen
Die Kreisvolkshochschule behält sich vor, einen anderen Dozenten als im Programmheft angegeben einzusetzen. Ein Dozentenwechsel berechtigt nicht zum Rücktritt. Ein Rücktritt von Kursen und Einzelveranstaltungen durch die Teilnehmer/-innen ist grundsätzlich nur bis spätestens 5 Werktage vor deren Beginn möglich. Der Rücktritt ist schriftlich oder persönlich zu erklären. Das Teilnehmerentgelt wird abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt später oder wird der Kurs vorzeitig abgebrochen, kann kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerentgeltes geltend gemacht werden.
Ein Rücktritt von einem laufenden Kurs durch die Teilnehmer/-innen ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Der Rücktritt ist schriftlich bei der jeweiligen Außenstelle der Kreisvolkshochschule vorzunehmen. Im Falle einer begründeten Ausnahme wird das anteilige Teilnehmerentgelt abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro zurückerstattet.
7. Haftung
Die Kreisvolkshochschule behält sich notwendige Änderungen gegenüber den Angaben im Programm vor.
Die Haftung wird auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Ausfall einer Veranstaltung oder einer terminlichen/örtlichen Verlegung beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Teilnehmerentgeltes. Die Kreisvolkshochschule mit ihren örtlichen Außenstellen übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl oder Sachschäden in den Veranstaltungsräumen. Bei EDV-Kursen wird für Hard- und Software-Fehler ebenfalls keine Haftung übernommen.
8. Datenschutz
Die Teilnehmer/-innen an den VHS-Veranstaltungen erklären sich insoweit mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden, als dies für interne Verwaltungszwecke erforderlich ist. Auf die gesonderte Datenschutzerklärung wird verwiesen.
9. Hausordnung
Die Kreisvolkshochschule ist mit ihren Lehrkräften und Teilnehmern/-innen in den jeweiligen Gebäuden Gast. Die Räume und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Auf Sauberkeit im Schulgebäude, insbesondere in den überlassenen Räumen ist zu achten. Das Rauchen während der Veranstaltungen und in den Unterrichtsräumen und in den Schulgebäuden ist nicht gestattet. Nach Beendigung der Veranstaltung ist darauf zu achten, dass die benutzten Räume in ordnungsgemäßem Zustand verlassen werden. Die Hausordnungen der Gebäude, in denen die Veranstaltungen durchgeführt werden, sind zu beachten.
10. Sonstige Hinweise
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Satzung der Kreisvolkschule des Kreises Trier-Saarburg sowie die Regelungen über Teilnehmerentgelte, Honorare und Aufwandsentschädigungen in der jeweils gültigen Fassung.
Trier, den 06.11.2018
Günther Schartz
Landrat